Aktueller Infostand zum Projekt Windpark Eleonorenwald

Die Genehmigung für das Vorhaben wurde am 17.12.2025 erteilt. Es wurden 36 Windkraftanlagen genehmigt. Nach einer Überplanung und Optimierung des Vorhabens sollen nicht 36, sondern 28 Windkraftanlagen
errichtet werden. Es entfallen 8 Standorte im Wald, was zu einer deutlichen Reduzierung des Eingriffs führt. Durch das Vorgehen wurden die Abstände zu einzelner Wohnbebauung erhöht.

Mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) wurde im Hinblick auf die Errichtung des Windparks im Eleonorenwald eine einvernehmliche Lösung erzielt. Neben der Reduzierung von Windkraftanlagen hat sich Marka Taler bereit erklärt, zusätzlich zu den in den Planungsunterlagen und in der Genehmigung bereits vorgesehenen Maßnahmen noch weitere mit dem NABU abgestimmte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Natur durchzuführen. Fällarbeiten im Wald werden nur außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt und Höhlenbäume werden vorher auf Fledermausbesatz kontrolliert. Außerdem wird es noch weitere Ausgleichsflächen und Maßnahmen für Greifvögel, sonstige waldbewohnende Vögel, Fledermäuse und Amphibien geben.

Wertschöpfung

Nach dem niedersächsischen Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie erfolgt eine jährliche Abgabe an die Gemeinden, die sich in einem Radius von 2,5 km um den Windpark befinden. Für den Windpark im Eleonorenwald
bedeutet dies eine jährliche Zahlung von voraussichtlich über 1,2 Mio. Euro pro Jahr an die Kommunen Rastdorf ca. 400.000 €, Vrees ca. 600.000 €, Friesoythe ca. 200.000 €, Lorup 5.000 und Werlte 10.000 €.

Neben der Akzeptanzabgabe enstehen Gewerbesteuern, Pachten, Arbeitsplätze und einiges mehr.
Die Konkretisierung des Bürgerwindparks ist in den letzten 3 Monaten deutlich vorangeschritten. Die Hümmlinger Volksbank hat sich inzwischen am Projekt beteiligt und wird im Jahr 2028 eine Bürgerbeteiligung anbieten.

Dies führt zu regionaler Wertschöpfung und stärkt das Projekt.

Bauzeitenplan

Nach Freigabe durch die ökologische Baubegleitung haben die Arbeiten im Eleonorenwald im Februar begonnen. Die Umweltbaubegleitung dient dazu alle umweltrelevanten Aspekte der Baumaßnahme bis zu ihrer
Fertigstellung darzustellen und zu bewerten. Eventuelle negative Auswirkungen auf Menschen und Natur sollen abgewendet oder kompensiert werden. Sie dient zur Einhaltung gesetzlicher Auflagen und ist
die Kontrolle der frist- und vor allem fachgerechten Umsetzung von umweltrelevanten Maßnahmen.

Im Jahr 2026 soll der Wegebau erfolgen, um in den Jahren 2027 und 2028 die Windkraftanlagen errichten zu können.

Stand März 2026

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