Nachhaltig.
Wertschöpfend.
Regional verankert.

Windpark Eleonorenwald

Zahlen & Fakten

28

Windenergieanlagen

7 MW

Leistung je Anlage

196 MW

Gesamtleistung

über 50 ha

Aufforstungsquote 1,5 : 1
ökologischer Waldumbau

Bürgerbeteiligung

der Hümmlinger Volksbank

2026 - 2028

Bauzeit

Bürgerbeteiligung

über 1,2 Mio. € pro Jahr voraussichtliche Zahlungen an umliegende Kommunen

Windpark Eleonorenwald

Zahlen & Fakten

0MW

Gesamtleistung

0

Enercon E175
Windenergieanlagen

7 MW

Leistung
je Anlage

über 50 ha

Aufforstungsquote 1,5 : 1ökologischer Waldumbau

Bürgerbeteiligung

der Hümmlinger Volksbank
geplant nach Fertigstellung

2026 - 2028

Bauzeit

Kommunalbeteiligung

über 1,2 Mio. € pro Jahr voraussichtliche Zahlungen an umliegende Kommunen

Windpark Eleonorenwald

Projektstatus & Zeitplan

Windpark Eleonorenwald

Entscheidungsebenen – Von Bund über Land bis zur Gemeinde

Bundesebene
Grundlagen der Energiewende
2022
Windenergiebedarfsgesetz verabschiedet
Verabschiedung des Windenergiebedarfsgesetzes auf Bundesebene. Schafft die Grundlage für alle Windenergieprojekte in Deutschland. Mehr dazu
Landesebene Niedersachsen
Regionaler Planungsrahmen
19.04.2024
NROG-Novellierung
Novellierung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes. Schafft die planungsrechtliche Grundlage für Windenergieplanung im Emsland.
➜ Ermöglicht die lokale Planung im Emsland
Mehr dazu
Kommunale Ebene
Emsland, Gemeinden Vrees & Rastdorf
01.07 – 19.08.2024
Öffentliche Beteiligung – 1. Entwurf
Erste Auslegung zum Sachlichen Teilprogramm Windenergie mit öffentlicher Stellungnahmefrist. Mehr dazu
13.11 – 02.12.2024
Öffentliche Beteiligung – 2. Entwurf
Zweite Auslegung mit überarbeiteten Planungsfeststellungen nach Auswertung der ersten Beteiligung. Mehr dazu
27.01.2025
Kreistag beschließt Teilprogramm
Der Kreistag des Landkreises Emsland beschließt das Sachliche Teilprogramm Windenergie 2024 – entscheidender Schritt für die Genehmigung. Mehr dazu
28.01.2025
Bürgerversammlung Vrees
Informationsveranstaltung im Heimathaus Vrees zur Windkraftplanung – direkter Dialog mit Bürgern vor Ort.
März 2025
Beantragung der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Windenergieanlagen im Eleonorenwald beim Landkreis Emsland
10.03.2025
Bürgerversammlung Rastdorf
Infoveranstaltung für alle Bürger Rastdorfs im Heimathaus zur Windenergieplanung und zum Projektstand.
11.03.2025
Gemeinderat Vrees informiert
Infoveranstaltung mit dem Gemeinderat Vrees zu den Details des Windparkprojekts und den Abstimmungsprozessen.
22.10.2025
Genehmigungsoffenlage abgeschlossen
Ende der offenen Genehmigungsfrist. Alle Einsprüche und Stellungnahmen wurden berücksichtigt.
17.12.2025
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Windenergieanlagen im Eleonorenwald erteilt durch den Landkreis Emsland.
Dez. 2025 – Jan. 2026
Absprache mit Jagdgenossenschaften
Kontinuierliche Verständigung und Koordination mit den Jägern in den Revieren des Eleonorenwaldes zum Schutz der Jagdinteressen.
Februar 2026
Einigung NABU – Widerspruch zurückgenommen
Verbindliche Einigung mit NABU Deutschland: 28 statt 36 Anlagen, Artenschutzmaßnahmen und 1,5:1 Aufforstungsquote vereinbart. Mehr dazu
19.02.2026
Infomaterial für Gemeinderäte
Verteilung von aktualisierten Projektinformationen an die Gemeinderäte in Vrees, Rastdorf und Werlte zum Projektstand.
März 2026
Infobrief an Rastdorf-Haushalte
Verteilung von Infomaterialien an alle Haushalte in Rastdorf über den aktuellen Projektstand und nächste Schritte.
März 2026
Bürgerbeteiligungsinformation
Infobrief der Hümmlinger Volksbank zum Thema Bürgerbeteiligung an alle Haushalte der Samtgemeinde verteilt.
April 2026
Extrablatt Samtgemeinde Werlte
Umfassendes Extrablatt an alle Haushalte der Samtgemeinde Werlte mit Informationen zu den Windprojekten in Rastdorf, Vrees, Werlte und Wieste.
07.05.2026
Interfraktionelle Sitzung Gemeinderat Rastdorf
Austausch aller Fraktionen des Gemeinderats Rastdorf zu den aktuellen Entwicklungen und dem weiteren Vorgehen.
20.05.2026
Austausch Jagdgenossenschaft Rastdorf
Direkte Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft Rastdorf zu Jagdinteressen und Abstimmungsmöglichkeiten.
20.05.2026
Infoveranstaltung für Anwohner
Öffentliche Infoveranstaltung im Bürgerhaus Rastdorf für alle interessierten Anwohner zum Projektstand und Q&A.
Juli 2026
Einigung Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband – Widerspruch zurückgenommen
Erwartete Verständigung mit OOWV (Oldenburgische Wasserwerke) zu Gewässerschutzaspekten.
2026 / 2027
Ausführungsplanung & Vergaben
Detaillierte Ausführungsplanung, Erschließungsarbeiten und Vergabeverfahren für die Bauphase.
Februar 2026
Bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen
Maßnahmen wie Rodungen, Baugrunderkundungen und Archäologie begonnen
Voraussichtlich 2027
Baubeginn
Start der Erschließungs- und Fundamentarbeiten für die 28 Windenergieanlagen im Eleonorenwald.
Geplant 2028 / 2029
Inbetriebnahme
196 MW Gesamtleistung gehen ans Netz – saubere Energie für etwa 140.000 Haushalte in der Emsland-Region.

Windpark Eleonorenwald

Über das Projekt

Warum dieser Standort?

Der Windpark liegt in einem vom Landkreis Emsland ausgewiesenen Vorranggebiet für Windenergie. Grundlage ist die gesetzliche Vorgabe, 3,07 Prozent der Kreisfläche für Windenergie bereitzustellen. Da geeignete Freiflächen unter Einhaltung der Abstände zur Wohnbebauung nur begrenzt verfügbar sind, wurden in der Regionalplanung auch Waldstandorte berücksichtigt. Die Anlagen werden innerhalb eines zusammenhängenden Windenergiegebietes gebündelt.

Was bedeutet das für Vrees und Rastdorf?

Der Windpark wird das Landschaftsbild rund um Vrees und Rastdorf sichtbar verändern. Während der Bauphase ist zeitweise mit zusätzlichem Baustellenverkehr zu rechnen. Durch die vorgesehenen Transportrouten werden Ortsdurchfahrten vermieden; für Rastdorf ist keine Ortsdurchfahrt geplant. Nach Abschluss der Arbeiten werden beanspruchte Wege gemeinsam mit der Gemeinde überprüft und bei Bedarf ausgebessert.

Umfangreiche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen werden die Eingriffe in Natur und Wald reduzieren und kompensieren. Ergänzend ist in Verbindung mit dem Projekt der Rückbau einer Anzahl von kleineren Bestands-Windenergie-Anlagen geplant.

Die von dem Windpark betroffenen Gemeinden Vrees, Rastdorf, Werlte, Lorup und Friesoythe) profitieren wirtschaftlich durch die im Niedersächsischen Bürgerbeteiligungsgesetz vorgesehene Abgabe: Nach aktueller Prognose werden die Gemeinden in Summe über Euro 1,2 Mio. pro Jahr erhalten. Die Verteilung richtet sich nach dem Gesetz. Hinzu kommen Gewerbesteuern, Pachteinnahmen und regionale Aufträge.

Eine ergänzende, direkte Beteiligung der Bürger in den Gemeinden ist durch eine Bürgerbeteiligung über die Hümmlinger Volksbank vorgesehen. Diese wird voraussichtlich nach Fertigstellung des Windparks ausgegeben.

Weitere Informationen: Windkraft im Emsland

Wer ist Marka Taler?

Marka Taler ist eine seit 20 Jahren im Bereich der Erneuerbaren Energien tätige Projektentwicklungs-Gesellschaft mit Sitz in Vrees. Die Gesellschaft hat bisher mehr als 100 Photovoltaik-Anlagen und mehrere Windparks realisiert. Sie ist Teil der Taler-Gruppe, die sich neben der Projektierung auch um den Betrieb und viele weitere Aspekte der Anlagen für die erneuerbare Energiegewinnung kümmert. Hierzu gehören ein Dutzend Wärmenetze zur Versorgung von privaten, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden mit weit über 300 Wärmeabnehmern in der Samtgemeinde Werlte.

Marka Taler ist der Projektentwickler des Windparks Eleonorenwald und vertritt im Projekt die Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer. Das Unternehmen koordiniert unter anderem Planung, Genehmigung, Finanzierung, Bauvorbereitung und die Abstimmung mit Kommunen, Behörden und weiteren Beteiligten.

Weitere Informationen: Marka Taler | Dietmar Buß

Weitere aktuelle Informationen

Windpark Eleonorenwald

FAQ - Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat die Windenergie in Deutschland?

Mit Stromentstehungskosten in Höhe von ca. 4 bis 8 Cent je Kilowattstunde sind Windenergieanlagen an Land eine der kostengünstigsten Technologien zur Stromerzeugung. Im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern wie dem Anbau von Bioenergiepflanzen muss für die Nutzung der Windenergie nur verhältnismäßig wenig Fläche in Anspruch genommen werden. Außerdem steht Windkraft bei entsprechenden Windverhältnissen sowohl tagsüber als auch nachts zur Verfügung. Die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen spielt daher im deutschen Strommix längst eine bedeutende Rolle. Mit einem Anteil von 31,0 % war die Windkraft 2023 der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Die Zahl der Anlagen ist entsprechend hoch: In Deutschland existierten laut Bundesverband WindEnergie zum Ende des Jahres 2023 insgesamt 28.667 Onshore-Windenergieanlagen.

Für Energiewende und Klimaschutz ist dennoch ein weiterer Ausbau der Windenergie an Land unabdingbar. Nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis Ende 2030 in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein (Ende 2022 waren es 58 Gigawatt).

Da Windenergieanlagen auch im Dunkeln Strom liefern, haben sie eine große Bedeutung für die stabile Energieversorgung. Wenn jedoch kein Wind weht, können natürlich auch Windräder keinen Beitrag zur Stromerzeugung liefern. Das stellt eine Herausforderung dar, für die es jedoch umweltverträgliche Lösungen wie zum Beispiel den Ausbau von Energiespeichern, ein besseres Lastmanagement zur Steuerung des Stromverbrauchs, den Einsatz von grundlastfähigen Kraftwerken oder den verstärkten Stromaustausch über europäische Grenzen hinweg gibt.

Das deutsche Stromnetz gilt als eines der zuverlässigsten der Welt. So sind Stromausfälle in Deutschland trotz der voranschreitenden Energiewende und bspw. dem erfolgten Ausstieg aus der Atomenergie sehr selten. Dennoch stellt der Ausbau der erneuerbaren Energien, die abhängig von der Wetterlage stark schwankende Einspeisemengen liefern, große Herausforderungen für die Netzstabilität dar. Daher muss parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch massiv ins Stromnetz investiert werden. Mit großen Ausbauprojekten ins Stromübertragungsnetz, die zum Teil schon in der Bauphase sind und auch das Emsland betreffen, wird sichergestellt, dass der erzeugte Windstrom auch zu den Verbrauchern gelangt.

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land auferlegt. Für Niedersachsen sind daher 2,2 % der Landesfläche bis zum Jahr 2032 verbindlich für Windkraft auszuweisen. Dieses Flächenziel bricht das Land auf die Landkreise als Träger der Regionalplanung herunter. Da jedoch die Flächenpotentiale für die Windenergienutzung aufgrund rechtlicher und technischer Einschränkungen in jedem Landkreis anders ausfallen, hat das Land Niedersachsen im Jahr 2023 eine Windflächenpotentialstudie erstellen lassen. Als Ergebnis dieser Analyse muss der Landkreis Emsland 3,07 % seiner Fläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen.
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz hat der Bund im Jahr 2022 verbindlich festgeschrieben, dass zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen sind. Da die Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, wurden für die einzelnen Bundesländer individuelle Flächenbeitragswerte festgelegt, die von den Bundesländern gesetzlich einzuhalten sind. Konkret legt das Gesetz fest, dass bis zum 31.12.2032 in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg jeweils 0,5 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen müssen, während es in den anderen 13 Bundesländern jeweils zwischen 1,8 und 2,2 % sind. Insofern ist jedes Bundesland verpflichtet, massiv die Windenergie auszubauen.

Das Land Niedersachsen gibt in seinen aktuellen Planungen als Referenzanlage eine
Fundamentgröße mit einem Radius von 14 Metern vor. Als Rotordurchmesser sind 175 Meter
angesetzt. Für unsere Planungen gehen wir von einer Gesamthöhe der Anlagen von 249 m aus.

Der Bundesverband WindEnergie bestätigt, dass sich in den letzten Jahrzehnten die technische Entwicklung und damit auch das Größenwachstum der Windenergieanlagen rasant gestaltet haben. So hatte eine im Jahr 2022 in Deutschland errichte Anlage im Durchschnitt bereits eine Gesamthöhe von 206 m und einen Rotordurchmesser von 137 m. Um das Größenwachstum der Anlagen zu berücksichtigen, geht der Landkreis Emsland in den aktuellen Planungen von einer Gesamthöhe der Anlagen von 240m und einem Rotordurchmesser von 165 Metern aus.
Der Bau von Windenergieanlagen verbraucht viel Energie, vor für allem die Herstellung der Stahltürme und der Betonfundamente. Laut Umweltbundesamt (UBA) erzeugen Windenergieanlagen aber selbst im ungünstigsten Fall bereits nach spätestens 11 Monaten Betrieb die Energiemenge, die zu ihrer Herstellung erforderlich war. Im Schnitt laufen Windenergieanlagen etwa 25 Jahre, sodass in der Zeit ein Vielfaches der Menge an Energie erzeugt wird, als für Herstellung, Nutzung und Entsorgung der Anlage nötig sind.
Der Bau von Windenergieanlagen verbraucht viel Energie, vor für allem die Herstellung der Stahltürme und der Betonfundamente. Laut Umweltbundesamt (UBA) erzeugen Windenergieanlagen aber selbst im ungünstigsten Fall bereits nach spätestens 11 Monaten Betrieb die Energiemenge, die zu ihrer Herstellung erforderlich war. Im Schnitt laufen Windenergieanlagen etwa 25 Jahre, sodass in der Zeit ein Vielfaches der Menge an Energie erzeugt wird, als für Herstellung, Nutzung und Entsorgung der Anlage nötig sind.

Das Gewicht einer Windenergieanlage setzt sich zu fast zwei Dritteln aus Beton (vor allem für das Fundament) und einem Drittel Stahl (für den Turm) zusammen. Nur rund fünf Prozent machen Metalle und Verbundwerkstoffe aus. Somit sind ca. 90 Prozent der verwendeten Materialien verwertbar.

Das Umweltministerium des Landes Niedersachsen hat eine Flächenpotenzialanalyse erstellt und den Landkreisen mitgeteilt, in welchem Umfang sie Flächen für Windenergie ausweisen müssen. Demnach muss der Landkreis Emsland 3,07 % seiner Kreisfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen. Dem Landkreis als Träger der Regionalplanung bleibt es vorbehalten, neben gesetzlich festgeschriebenen Ausschlussflächen (wie z.B. Siedlungsflächen und Naturschutzgebieten) und festgeschriebenen Mindestabständen strengere Abstandskriterien und Ausschlussbereiche zu definieren, um eine möglichst verträgliche und ausgewogene Steuerung des Windkraftausbaus zu erzielen.

Mit einer ersten groben Planung hat das Land 2023 lediglich überschlägig Flächenpotentiale aufgezeigt, die in den niedersächsischen Landkreisen für Windenergieanlagen in Frage kommen könnten. Die finale Bewertung und Entscheidung darüber, welche Flächen am besten für Windkraft geeignet sind und tatsächlich als Vorranggebiete ausgewiesen werden, obliegt dem Landkreis Emsland als Träger der Regionalplanung.

Der Landkreis Emsland hat mögliche Konflikte der Windenergienutzung mit bestehenden
Nutzungs- oder Schutzbelangen bewertet und so nach objektiven Kriterien die am besten für
Windkraft geeigneten Flächen festgelegt. Berücksichtigt wurde ein ganzer Katalog an Faktoren,
der von der Wohnnutzung und Infrastruktur über Naturschutzbelange und Flugkorridore bis hin
zu Wasserflächen und Naturdenkmälern reicht.

Außerdem wird die Maßgabe befolgt, die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf ihre
Umgebung durch die räumliche Konzentration in Windparks zu beschränken. Ein wichtiges
Kriterium besteht zudem darin, die gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten, etwa im Bereich
Wohnen oder Gewerbe, in Abstimmung mit den Kommunen bestmöglich zu erhalten. Überdies
wurde festgelegt, dass einzelne Gemeinden nicht vollständig von Windenergieanlagen oder –
parks umschlossen sein dürfen.

Unabhängig davon werden auch nach Errichtung von Windenergieanlagen in den
ausgewiesenen Vorranggebieten die betro􀆯enen Flächen für weitere mit Windenergie
verträgliche Nutzungen zur Verfügung stehen, z. B. für die Landwirtschaft.

Das Land Niedersachsen hat die Schutzabstände zu Gebäuden mit Wohnnutzung analog zur Bundesstudie mit 800 Metern zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzung im Innenbereich sowie mit 400 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich angesetzt. Das ist dem Landkreis Emsland aber zu wenig – in den vorliegenden Planungen ist deshalb zum Schutz der Menschen ein Mindestabstand zur Wohnbebauung in Ortsteilen von 1000 Metern realisiert, bei Wohnhäusern im Außenbereich gilt ein Mindestabstand von 700 Metern.

In der Praxis gibt es zwei unterschiedliche Planungsansätze zur Flächenausweisung von
Windenergieanlagen. Dabei wird grundsätzlich unterschieden, ob nur die Türme der
Windenergieanlagen innerhalb der ausgewiesenen Flächen platziert werden müssen und der
Rotor über die Grenze der Fläche hinausragen darf („Rotor-Out“) oder ob sowohl die Türme als
auch die Rotoren vollständig innerhalb der ausgewiesenen Fläche untergebracht werden
müssen („Rotor-In“). Die Planungen im Emsland basieren auf einer Rotor-In-Planung, sodass
sichergestellt wird, dass auch die Rotorspitzen die gesetzten Abstandkriterien einhalten.

Da sich jedoch sowohl die Flächenvorgaben des Bundes als auch des Landes Niedersachsen
auf den „Rotor-Out-Ansatz“ beziehen, bedeutet dies, dass der Landkreis Emsland mit seiner
Rotor-In Planung bilanziell mehr Fläche ausweisen muss, um das Flächenziel von 3,07% (Rotor-
Out) zu erreichen. Insgesamt wird im Emsland eine Fläche von gut 12.000ha (Rotor-In) für
Windenergie zur Verfügung gestellt werden müssen.

Im Zuge dieser Planung dürfen nur in den ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergieanlagen gebaut werden. Das heißt zwar nicht, dass in diesen Bereichen eine Pflicht zum Bauen von Windenergieanlagen besteht. Da der Ausbau der Erneuerbaren Energien aber nicht nur politisch gewollt ist, sondern für Investoren und Flächeneigentümer überdies ein Geschäftsfeld darstellt, kann davon ausgegangen werden, dass in den meisten Vorranggebieten früher oder später auch tatsächlich Windräder entstehen.
Nein, es hat ein ordentliches Genehmigungsverfahren durch die örtliche Baubehörde zu erfolgen. Im Emsland ist der Landkreis die zuständige Behörde.

Geräusche während des Betriebs von Windenergieanlagen werden in erster Linie durch die
Rotorblätter erzeugt, etwa durch die Umströmung ihrer Spitzen sowie das Vorbeistreichen der
Rotorblätter am Turm. Bei Volllast erzeugt eine Windenergieanlage an der Nabe bis zu 105
Dezibel (dB), was etwa der Lautstärke eines Baggers entspricht. Mit zunehmender Entfernung
von der Quelle nimmt allerdings der Schall ab und ist ab einer gewissen Entfernung vom
menschlichen Gehör nicht mehr wahrnehmbar.

Um negative Umwelteinflüsse durch Lärmbelastung zu vermeiden, müssen angemessene
Abstände eingehalten werden. Zentrale Vorgaben macht die „Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm“ (TA Lärm), die Immissionsrichtwerte für die relevanten Orte definiert. Die
Einhaltung dieser Richtwerte ist Teil im Genehmigungsverfahren für die Errichtung der
Windenergieanlagen.

Infraschall umfasst Schallwellen im niederfrequenten Bereich von 1 bis 20 Hertz, die das menschliche Gehör in der Regel nicht hören bzw. wahrnehmen kann. Infraschall ist ein alltägliches Phänomen und tritt praktisch bei jedem Schallereignis auf: Autos, Flugzeuge oder Kühlschränke emittieren Infraschall genauso wie Blätterrauschen, Windböen oder die Meeresbrandung. Das Umweltbundesamt verweist auf Untersuchungen an Windenergieanlagen, die unterstreichen, dass entsprechende Pegel in der Regel deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und von ihnen auch keine Gefahr ausgeht. 

Bisherige nationale und internationale Forschungsergebnisse zeigen keinen Beleg dafür, dass Infraschall von Windenergieanlagen negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat.

Abhängig von verschiedenen Faktoren wie Wetterbedingungen, Windrichtung und Sonnenstand
kann eine Windenergieanlage durch ihre rotierenden Flügel einen bewegten Schatten erzeugen,
der für Anwohner unangenehm sein kann, insbesondere, wenn er wiederholt auf Fenster von
Wohngebäuden trifft.

Um Anwohner vor möglichen Belästigungen zu schützen, ist dieser Aspekt gesetzlich geregelt.
Gemäß dem Windenergieerlass darf die Schattenwurfdauer 30 Minuten pro Tag nicht
überschreiten. Der Immissionsrichtwert für die astronomisch maximal mögliche jährliche
Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden, dies entspricht einer tatsächlichen Beschattungsdauer
von etwa 8 Stunden pro Jahr.

In Ausnahmefällen muss im Genehmigungsverfahren durch Gutachten nachgewiesen werden,
dass keine unzulässigen Schattenbelästigungen auftreten. Bei Überschreitungen muss die
Windenergieanlage mit einer Ausschaltautomatik ausgestattet sein. Im Gegensatz zum
Schattenwurf spielt der „Diskoeffekt“ – Lichtreflexe an den Rotorblättern – heute keine Rolle
mehr, da die Rotorflächen bereits seit langem mit matten, wenig reflektierenden Farben
gestrichen werden.

Naturschutzrechtliche Grundlagen geben sehr genau vor, wie in diesem Kontext vorzugehen ist, ob bereits bei der Ausweisung der Vorrangflächen oder im Zuge einer späteren Genehmigung von Anlagen. Dabei ist in erster Linie eine mehrstufige Artenschutzprüfung erforderlich. Beispielsweise gibt es für Brut- und Rastvogelarten sowie Fledermausarten in Niedersachsen, die empfindlich gegenüber Windenergieanlagen sind, je nach Art sehr konkrete Prüfradien bei der Planung und Genehmigung der Anlagen. Windenergieanlagen dürfen zudem in besonders geschützten Gebieten, wie den Naturschutzgebieten oder den sogenannten europäischen FFHGebieten und Vogelschutzgebieten, nicht errichtet werden.
Das Land Niedersachsen fordert mit seinen Vorgaben für das Emsland eine Verdreifachung der bisherigen für Windkraft bestehenden Flächen. Es wäre nur möglich, sämtliche Waldgebiete im Kreisgebiet bei den Planungen unangetastet zu lassen, wenn an anderer Stelle erhebliche Belastungen verursacht würden. Insbesondere hätten die Abstände zur Wohnbebauung reduziert werden müssen. Es handelt sich hier also um eine Abwägung verschiedener Schutzinteressen. Ausgenommen bleiben aber Waldflächen in Naturschutzgebieten sowie im Landesraumordnungsprogramm definierte historische Waldstandorte.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen
Naturschutzgesetz (NNatSchG) verpflichtet die Bauherren/Betreiber „vermeidbare
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen oder zu ersetzen“.

Ausgeglichen werden müssen die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes z. B. durch die
Versiegelung von Flächen durch die Erschließung und den Maststandort. Hierfür können dann z.
B. Heckenpflanzungen erfolgen. Für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist ein
Ersatzgeld zu zahlen, mit dem Naturschutzmaßnahmen (idealerweise im direkten Umfeld oder
an anderer Stelle in der Region) zur Aufwertung der Natur finanziert werden.

Wird bei der Errichtung der Anlagen auch Wald dauerhaft beseitigt, muss dieser nach
Niedersächsischem Landeswaldgesetz (NWaldLG) an anderer Stelle durch eine
Waldneubegründung ersetzt werden. Hinzu kommt der Artenschutz gemäß
Bundesnaturschutzgesetz. Laufen Vogelarten oder Fledermäuse erhöhte Gefahr in die Rotoren
zu gelangen, müssen auch für diese Arten Ersatzlebensräume geschaffen werden oder durch
Abschaltzeiten die Gefahr für diese Arten reduziert werden.

Bürgerinnen und Bürger können direkt von der Energiewende profitieren, indem sie sich an Bürgerenergieprojekten beteiligen. Denkbar sind Bürgerenergiegenossenschaften, kommunale Beteiligungen oder Energiesparbriefe für die Bürgerinnen und Bürger in der Nähe der Anlage. Dies ist aber nicht Sache der planenden Behörden, sondern bezieht sich auf individuelle Modelle, die mit den Betreibern/Investoren realisiert werden können. Kommunen können zudem eine laufende Zahlung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW in Höhe von 0,2 Cent je eingespeister sowie je „fiktiver“ Stromerzeugung nach EEG erhalten. Die Einnahmen sollen in soziale, ökologische oder kulturelle Projekte der jeweiligen Gemeinde fließen mit der Verpflichtung, die Verwendung jährlich zu veröffentlichen. Außerdem können Kommunen von den Erträgen aus der Windenergienutzung durch Gewerbesteuereinnahmen profitieren.
Wenn das Grundstück außerhalb der jetzt definierten Vorrangflächen liegt, sind Genehmigung und Bau einer Windenergieanlage an dieser Stelle derzeit nicht möglich. Eine spätere Ausweisung von weiteren Flächen für Windenergie ist über die kommunale Bauleitplanung der kreisangehörigen Kommunen jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen.
Anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs wurde der hier veröffentlichte Entwurf einer Gebietskulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung erarbeitet. Wenn eine Fläche nicht enthalten ist, bedeutet dies, dass es besser geeignete Alternativen gibt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist fester Bestandteil des Verfahrens. Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und weitere Beteiligte wie Umwelt- und Naturschutzvereinigungen hatten vom 01.07.24 bis zum 18.08.2024 sowie vom 13.11. bis 02.12.2024 die Möglichkeit, im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens Einwendungen und Stellungnahmen zu den Planungen an den Landkreis Emsland als Planungsbehörde zu richten.

Weitere Informationen:​

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Buß

E-Mail: db@marka-taler.de

Tel: 04479 93 91 24

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