Windpark Eleonorenwald
Windenergieanlagen
Leistung je Anlage
Gesamtleistung
Aufforstungsquote 1,5 : 1
ökologischer Waldumbau
der Hümmlinger Volksbank
Bauzeit
über 1,2 Mio. € pro Jahr voraussichtliche Zahlungen an umliegende Kommunen
Windpark Eleonorenwald
Gesamtleistung
Enercon E175
Windenergieanlagen
Leistung
je Anlage
Aufforstungsquote 1,5 : 1ökologischer Waldumbau
der Hümmlinger Volksbank
geplant nach Fertigstellung
Bauzeit
über 1,2 Mio. € pro Jahr voraussichtliche Zahlungen an umliegende Kommunen
Windpark Eleonorenwald
Entscheidungsebenen – Von Bund über Land bis zur Gemeinde
Windpark Eleonorenwald
Der Windpark liegt in einem vom Landkreis Emsland ausgewiesenen Vorranggebiet für Windenergie. Grundlage ist die gesetzliche Vorgabe, 3,07 Prozent der Kreisfläche für Windenergie bereitzustellen. Da geeignete Freiflächen unter Einhaltung der Abstände zur Wohnbebauung nur begrenzt verfügbar sind, wurden in der Regionalplanung auch Waldstandorte berücksichtigt. Die Anlagen werden innerhalb eines zusammenhängenden Windenergiegebietes gebündelt.
Der Windpark wird das Landschaftsbild rund um Vrees und Rastdorf sichtbar verändern. Während der Bauphase ist zeitweise mit zusätzlichem Baustellenverkehr zu rechnen. Durch die vorgesehenen Transportrouten werden Ortsdurchfahrten vermieden; für Rastdorf ist keine Ortsdurchfahrt geplant. Nach Abschluss der Arbeiten werden beanspruchte Wege gemeinsam mit der Gemeinde überprüft und bei Bedarf ausgebessert.
Umfangreiche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen werden die Eingriffe in Natur und Wald reduzieren und kompensieren. Ergänzend ist in Verbindung mit dem Projekt der Rückbau einer Anzahl von kleineren Bestands-Windenergie-Anlagen geplant.
Die von dem Windpark betroffenen Gemeinden Vrees, Rastdorf, Werlte, Lorup und Friesoythe) profitieren wirtschaftlich durch die im Niedersächsischen Bürgerbeteiligungsgesetz vorgesehene Abgabe: Nach aktueller Prognose werden die Gemeinden in Summe über Euro 1,2 Mio. pro Jahr erhalten. Die Verteilung richtet sich nach dem Gesetz. Hinzu kommen Gewerbesteuern, Pachteinnahmen und regionale Aufträge.
Eine ergänzende, direkte Beteiligung der Bürger in den Gemeinden ist durch eine Bürgerbeteiligung über die Hümmlinger Volksbank vorgesehen. Diese wird voraussichtlich nach Fertigstellung des Windparks ausgegeben.
Weitere Informationen: Windkraft im EmslandMarka Taler ist eine seit 20 Jahren im Bereich der Erneuerbaren Energien tätige Projektentwicklungs-Gesellschaft mit Sitz in Vrees. Die Gesellschaft hat bisher mehr als 100 Photovoltaik-Anlagen und mehrere Windparks realisiert. Sie ist Teil der Taler-Gruppe, die sich neben der Projektierung auch um den Betrieb und viele weitere Aspekte der Anlagen für die erneuerbare Energiegewinnung kümmert. Hierzu gehören ein Dutzend Wärmenetze zur Versorgung von privaten, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden mit weit über 300 Wärmeabnehmern in der Samtgemeinde Werlte.
Marka Taler ist der Projektentwickler des Windparks Eleonorenwald und vertritt im Projekt die Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer. Das Unternehmen koordiniert unter anderem Planung, Genehmigung, Finanzierung, Bauvorbereitung und die Abstimmung mit Kommunen, Behörden und weiteren Beteiligten.
Weitere Informationen: Marka Taler | Dietmar Buß
Windpark Eleonorenwald
Mit Stromentstehungskosten in Höhe von ca. 4 bis 8 Cent je Kilowattstunde sind Windenergieanlagen an Land eine der kostengünstigsten Technologien zur Stromerzeugung. Im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern wie dem Anbau von Bioenergiepflanzen muss für die Nutzung der Windenergie nur verhältnismäßig wenig Fläche in Anspruch genommen werden. Außerdem steht Windkraft bei entsprechenden Windverhältnissen sowohl tagsüber als auch nachts zur Verfügung. Die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen spielt daher im deutschen Strommix längst eine bedeutende Rolle. Mit einem Anteil von 31,0 % war die Windkraft 2023 der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Die Zahl der Anlagen ist entsprechend hoch: In Deutschland existierten laut Bundesverband WindEnergie zum Ende des Jahres 2023 insgesamt 28.667 Onshore-Windenergieanlagen.
Für Energiewende und Klimaschutz ist dennoch ein weiterer Ausbau der Windenergie an Land unabdingbar. Nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis Ende 2030 in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein (Ende 2022 waren es 58 Gigawatt).
Da Windenergieanlagen auch im Dunkeln Strom liefern, haben sie eine große Bedeutung für die stabile Energieversorgung. Wenn jedoch kein Wind weht, können natürlich auch Windräder keinen Beitrag zur Stromerzeugung liefern. Das stellt eine Herausforderung dar, für die es jedoch umweltverträgliche Lösungen wie zum Beispiel den Ausbau von Energiespeichern, ein besseres Lastmanagement zur Steuerung des Stromverbrauchs, den Einsatz von grundlastfähigen Kraftwerken oder den verstärkten Stromaustausch über europäische Grenzen hinweg gibt.
Das deutsche Stromnetz gilt als eines der zuverlässigsten der Welt. So sind Stromausfälle in Deutschland trotz der voranschreitenden Energiewende und bspw. dem erfolgten Ausstieg aus der Atomenergie sehr selten. Dennoch stellt der Ausbau der erneuerbaren Energien, die abhängig von der Wetterlage stark schwankende Einspeisemengen liefern, große Herausforderungen für die Netzstabilität dar. Daher muss parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch massiv ins Stromnetz investiert werden. Mit großen Ausbauprojekten ins Stromübertragungsnetz, die zum Teil schon in der Bauphase sind und auch das Emsland betreffen, wird sichergestellt, dass der erzeugte Windstrom auch zu den Verbrauchern gelangt.
Das Land Niedersachsen gibt in seinen aktuellen Planungen als Referenzanlage eine
Fundamentgröße mit einem Radius von 14 Metern vor. Als Rotordurchmesser sind 175 Meter
angesetzt. Für unsere Planungen gehen wir von einer Gesamthöhe der Anlagen von 249 m aus.
Das Gewicht einer Windenergieanlage setzt sich zu fast zwei Dritteln aus Beton (vor allem für das Fundament) und einem Drittel Stahl (für den Turm) zusammen. Nur rund fünf Prozent machen Metalle und Verbundwerkstoffe aus. Somit sind ca. 90 Prozent der verwendeten Materialien verwertbar.
Das Umweltministerium des Landes Niedersachsen hat eine Flächenpotenzialanalyse erstellt und den Landkreisen mitgeteilt, in welchem Umfang sie Flächen für Windenergie ausweisen müssen. Demnach muss der Landkreis Emsland 3,07 % seiner Kreisfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen. Dem Landkreis als Träger der Regionalplanung bleibt es vorbehalten, neben gesetzlich festgeschriebenen Ausschlussflächen (wie z.B. Siedlungsflächen und Naturschutzgebieten) und festgeschriebenen Mindestabständen strengere Abstandskriterien und Ausschlussbereiche zu definieren, um eine möglichst verträgliche und ausgewogene Steuerung des Windkraftausbaus zu erzielen.
Mit einer ersten groben Planung hat das Land 2023 lediglich überschlägig Flächenpotentiale aufgezeigt, die in den niedersächsischen Landkreisen für Windenergieanlagen in Frage kommen könnten. Die finale Bewertung und Entscheidung darüber, welche Flächen am besten für Windkraft geeignet sind und tatsächlich als Vorranggebiete ausgewiesen werden, obliegt dem Landkreis Emsland als Träger der Regionalplanung.
Der Landkreis Emsland hat mögliche Konflikte der Windenergienutzung mit bestehenden
Nutzungs- oder Schutzbelangen bewertet und so nach objektiven Kriterien die am besten für
Windkraft geeigneten Flächen festgelegt. Berücksichtigt wurde ein ganzer Katalog an Faktoren,
der von der Wohnnutzung und Infrastruktur über Naturschutzbelange und Flugkorridore bis hin
zu Wasserflächen und Naturdenkmälern reicht.
Außerdem wird die Maßgabe befolgt, die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf ihre
Umgebung durch die räumliche Konzentration in Windparks zu beschränken. Ein wichtiges
Kriterium besteht zudem darin, die gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten, etwa im Bereich
Wohnen oder Gewerbe, in Abstimmung mit den Kommunen bestmöglich zu erhalten. Überdies
wurde festgelegt, dass einzelne Gemeinden nicht vollständig von Windenergieanlagen oder –
parks umschlossen sein dürfen.
Unabhängig davon werden auch nach Errichtung von Windenergieanlagen in den
ausgewiesenen Vorranggebieten die betroenen Flächen für weitere mit Windenergie
verträgliche Nutzungen zur Verfügung stehen, z. B. für die Landwirtschaft.
In der Praxis gibt es zwei unterschiedliche Planungsansätze zur Flächenausweisung von
Windenergieanlagen. Dabei wird grundsätzlich unterschieden, ob nur die Türme der
Windenergieanlagen innerhalb der ausgewiesenen Flächen platziert werden müssen und der
Rotor über die Grenze der Fläche hinausragen darf („Rotor-Out“) oder ob sowohl die Türme als
auch die Rotoren vollständig innerhalb der ausgewiesenen Fläche untergebracht werden
müssen („Rotor-In“). Die Planungen im Emsland basieren auf einer Rotor-In-Planung, sodass
sichergestellt wird, dass auch die Rotorspitzen die gesetzten Abstandkriterien einhalten.
Da sich jedoch sowohl die Flächenvorgaben des Bundes als auch des Landes Niedersachsen
auf den „Rotor-Out-Ansatz“ beziehen, bedeutet dies, dass der Landkreis Emsland mit seiner
Rotor-In Planung bilanziell mehr Fläche ausweisen muss, um das Flächenziel von 3,07% (Rotor-
Out) zu erreichen. Insgesamt wird im Emsland eine Fläche von gut 12.000ha (Rotor-In) für
Windenergie zur Verfügung gestellt werden müssen.
Geräusche während des Betriebs von Windenergieanlagen werden in erster Linie durch die
Rotorblätter erzeugt, etwa durch die Umströmung ihrer Spitzen sowie das Vorbeistreichen der
Rotorblätter am Turm. Bei Volllast erzeugt eine Windenergieanlage an der Nabe bis zu 105
Dezibel (dB), was etwa der Lautstärke eines Baggers entspricht. Mit zunehmender Entfernung
von der Quelle nimmt allerdings der Schall ab und ist ab einer gewissen Entfernung vom
menschlichen Gehör nicht mehr wahrnehmbar.
Um negative Umwelteinflüsse durch Lärmbelastung zu vermeiden, müssen angemessene
Abstände eingehalten werden. Zentrale Vorgaben macht die „Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm“ (TA Lärm), die Immissionsrichtwerte für die relevanten Orte definiert. Die
Einhaltung dieser Richtwerte ist Teil im Genehmigungsverfahren für die Errichtung der
Windenergieanlagen.
Infraschall umfasst Schallwellen im niederfrequenten Bereich von 1 bis 20 Hertz, die das menschliche Gehör in der Regel nicht hören bzw. wahrnehmen kann. Infraschall ist ein alltägliches Phänomen und tritt praktisch bei jedem Schallereignis auf: Autos, Flugzeuge oder Kühlschränke emittieren Infraschall genauso wie Blätterrauschen, Windböen oder die Meeresbrandung. Das Umweltbundesamt verweist auf Untersuchungen an Windenergieanlagen, die unterstreichen, dass entsprechende Pegel in der Regel deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und von ihnen auch keine Gefahr ausgeht.
Bisherige nationale und internationale Forschungsergebnisse zeigen keinen Beleg dafür, dass Infraschall von Windenergieanlagen negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat.
Abhängig von verschiedenen Faktoren wie Wetterbedingungen, Windrichtung und Sonnenstand
kann eine Windenergieanlage durch ihre rotierenden Flügel einen bewegten Schatten erzeugen,
der für Anwohner unangenehm sein kann, insbesondere, wenn er wiederholt auf Fenster von
Wohngebäuden trifft.
Um Anwohner vor möglichen Belästigungen zu schützen, ist dieser Aspekt gesetzlich geregelt.
Gemäß dem Windenergieerlass darf die Schattenwurfdauer 30 Minuten pro Tag nicht
überschreiten. Der Immissionsrichtwert für die astronomisch maximal mögliche jährliche
Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden, dies entspricht einer tatsächlichen Beschattungsdauer
von etwa 8 Stunden pro Jahr.
In Ausnahmefällen muss im Genehmigungsverfahren durch Gutachten nachgewiesen werden,
dass keine unzulässigen Schattenbelästigungen auftreten. Bei Überschreitungen muss die
Windenergieanlage mit einer Ausschaltautomatik ausgestattet sein. Im Gegensatz zum
Schattenwurf spielt der „Diskoeffekt“ – Lichtreflexe an den Rotorblättern – heute keine Rolle
mehr, da die Rotorflächen bereits seit langem mit matten, wenig reflektierenden Farben
gestrichen werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen
Naturschutzgesetz (NNatSchG) verpflichtet die Bauherren/Betreiber „vermeidbare
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen oder zu ersetzen“.
Ausgeglichen werden müssen die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes z. B. durch die
Versiegelung von Flächen durch die Erschließung und den Maststandort. Hierfür können dann z.
B. Heckenpflanzungen erfolgen. Für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist ein
Ersatzgeld zu zahlen, mit dem Naturschutzmaßnahmen (idealerweise im direkten Umfeld oder
an anderer Stelle in der Region) zur Aufwertung der Natur finanziert werden.
Wird bei der Errichtung der Anlagen auch Wald dauerhaft beseitigt, muss dieser nach
Niedersächsischem Landeswaldgesetz (NWaldLG) an anderer Stelle durch eine
Waldneubegründung ersetzt werden. Hinzu kommt der Artenschutz gemäß
Bundesnaturschutzgesetz. Laufen Vogelarten oder Fledermäuse erhöhte Gefahr in die Rotoren
zu gelangen, müssen auch für diese Arten Ersatzlebensräume geschaffen werden oder durch
Abschaltzeiten die Gefahr für diese Arten reduziert werden.
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